Balkonkraftwerk anmelden in der Schweiz
Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk braucht in der Schweiz keine Bewilligung. Sie müssen es aber vor der Inbetriebnahme schriftlich bei Ihrem Netzbetreiber melden.
Das Wichtigste in drei Zahlen
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Laut dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) müssen Sie Ihr Plug-in-Solarsystem vor dem ersten Einstecken schriftlich bei Ihrem Netzbetreiber melden. Eine Baubewilligung oder eine Abnahme durch eine Elektrofachperson ist für Anlagen bis 600 W in der Regel nicht nötig.
Welche Regeln gelten für Steckdosen-Anlagen?
- Maximal 600 W Einspeiseleistung (AC) pro Stromkreis, in keinem Moment überschritten. Massgebend ist die Leistung, die in die Steckdose fliesst, nicht die Modulleistung.
- Konformitätserklärung für das ganze System (Module, Wechselrichter bzw. Speicher, Kabel).
- Fehlerstromschutz: ein FI Typ B (30 mA) im Kabel oder Stecker, oder eine im Wechselrichter integrierte Fehlerstrom-Überwachung (RCMU).
- Frei zugängliche 230-V-Steckdose als Anschluss.
Was brauche ich für die Anmeldung?
Steht auf Ihrer Stromrechnung.
Modulleistung, Einspeiseleistung, Hersteller und Modell.
Unter Datenblätter & Zertifikate.
Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt
- 1Netzbetreiber herausfindenIhr Netzbetreiber ist das Elektrizitätswerk, das Ihnen die Stromrechnung schickt.
- 2Meldeformular suchenDie meisten Netzbetreiber bieten ein Online-Formular oder ein Kundenportal an, oft unter «Solar», «Eigenproduktion» oder «Plug & Play».
- 3Ausfüllen und hochladenTragen Sie die Angaben ein und laden Sie die Konformitätserklärung hoch. Leisten Ihre Module mehr als 600 W, die Einspeisung ist aber auf 600 W begrenzt, geben Sie das im Formular an.
- 4Bestätigung abwartenStecken Sie die Anlage erst danach ein.
Beispiel EKZ
Kundinnen und Kunden der EKZ melden ihre Anlage im Kundenportal myEKZ unter «Solar» an und laden dort die Konformitätserklärung hoch. Mit der Anmeldung werden sie gleichzeitig für die Vergütung des Überschussstroms registriert.
Was gilt bei mehr als 600 W Einspeisung?
Wichtig
Anlagen, die mehr als 600 W ins Netz einspeisen, dürfen nicht einfach in die Steckdose gesteckt werden. Sie müssen fest auf einem eigenen Stromkreis installiert werden, und zwar von einer Person oder Firma mit Installationsbewilligung. Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, welche Variante für Ihr Set gilt.
Ich wohne zur Miete oder im Stockwerkeigentum. Was muss ich beachten?
Holen Sie vorher die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters ein, am besten schriftlich. Im Stockwerkeigentum klären Sie die Montage mit der Eigentümerversammlung. Das ist besonders wichtig, wenn die Module von aussen sichtbar sind. In Ortskernen oder bei geschützten Gebäuden kann eine Baubewilligung nötig sein. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Bekomme ich Geld für den Strom, den ich ins Netz einspeise?
Ja. Netzbetreiber müssen Strom aus erneuerbaren Quellen abnehmen und vergüten, auch aus Balkonkraftwerken. Der Betrag ist bei kleinen Anlagen allerdings gering. Darum lohnt es sich, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen, zum Beispiel mit einem Speicher.
Häufige Fragen
Kostet die Anmeldung etwas?
Wie lange dauert die Anmeldung?
Brauche ich einen neuen Stromzähler?
Was passiert, wenn ich die Anlage nicht anmelde?
Bereit für Ihren eigenen Solarstrom?
Unsere Komplettsets kommen mit Speicher, Smart Meter und allen Unterlagen für die Anmeldung.
Quellen
- ESTI: Plug & Play PV-Anlagen (Mitteilung 7/2014)
- SRF Espresso: EW müssen auch Strom aus Balkon-Solaranlagen vergüten
- WEKA: Balkonkraftwerk – was beim Einbau in der Schweiz gilt
- EKZ: Anmeldung Ihrer Plug & Play Solaranlage
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Vorgaben des ESTI und Ihres Netzbetreibers.